Betriebsausflüge und was zu beachten ist

Der Betriebsausflug und die rechtlichen Rahmenbedingungen

Der Betriebsausflug wird von immer mehr Unternehmen angeboten, wenngleich er sich regelmäßig sehr unterschiedlich gestaltet. Dabei müssen allerdings sowohl die Mitarbeiter, als auch die Arbeitgeber einige Dinge beachten, um beim Betriebsausflug keine böse Überraschung zu erleben. Zum Einen zählt der Betriebsausflug als Arbeitszeit. Das bedeutet, es handelt sich nur um eine halb freiwillige Veranstaltung. Somit kann ein Fernbleiben vom Betriebsausflug nicht geduldet werden. Wer nicht teilnehmen möchte, der muss arbeiten. Wer gerade im Urlaub ist, wenn der Betriebsausflug stattfindet, muss sich darüber im Klaren sein, dass der Tag des Ausflugs trotzdem als vollwertiger Urlaubstag angerechnet wird.

Da der Betriebsausflug zur Arbeitszeit zählt, ist dieser auch in der Unfallversicherung gleichermaßen zu behandeln. Das heißt, dass der Schutz aus der Unfallversicherung auch während des Betriebsausflugs bestehen bleibt. Ein Alkoholgenuss in Maßen verwirkt den Versicherungsschutz ebenfalls nicht. Allerdings kann dies passieren, wenn über die Maßen getrunken wird.

Arbeitgeber müssen beachten, dass ein Betriebsausflug auch aus steuerlichen Gesichtspunkten einige Probleme mit sich bringen kann. Es sollten nicht mehr als 100 Euro pro Mitarbeiter aufgewendet und beim Finanzamt angerechnet werden. Denn andernfalls kann es dazu kommen, dass Lohnsteuer und Sozialabgaben nachgefordert werden. Auch sollte der Betriebsausflug nicht allzu häufig stattfinden, etwa einmal im Jahr ist jedoch durchaus möglich.

Für Arbeitnehmer ist auch das richtige Verhalten beim Betriebsausflug wichtig. Wer Wert auf weitere Karrierechancen legt, sollte nicht allzu privat werden, niemanden ungefragt duzen und nicht zu viel trinken. All dies können wahre Killer für die eigenen Aufstiegschancen im Unternehmen sein.

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